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Datenschutzordnung

des SV Motor Sörnewitz e.V.

gültig ab dem 25.05.2018

Präambel

In Ergänzung zu §15 der Satzung gibt sich der Verein folgende Datenschutzordnung:

  • 1 Erfassung und Verarbeitung von Daten

(1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt alle erforderlichen Daten seiner Mitglieder, einschließlich personenbezogener Daten, die zur Erfüllung gemäß der Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben erforderlich sind.

(2) Mit dem Beitritt eines Mitgliedes in den Verein nimmt der Verein folgende Daten auf:

  1. a) seinen Namen,
  2. b) seine Adresse,
  3. c) seine Kontaktdaten,
  4. d) sein Geburtsdatum und
  5. e) seine Bankverbindung sowie gegebenenfalls
  6. f) seine Lizenzen und
  7. g) seine Funktionen im Verein.

(3) Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System zur Erfüllung des Vereinszwecks gespeichert, übermittelt und verändert. Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

(4) Sonstige Informationen über Mitglieder und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich intern nur erhoben, verarbeitet und genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich und sie zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes notwendig sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung entgegensteht.

  • 2 Weitergabe von Daten an Verbände aufgrund Mitgliedschaft des Vereins

(1) Als Mitglied

  1. a) des Kreissportbund Meißen,
  2. b) des Landessportbund Sachsen und
  3. c) der für die betriebenen Sportarten zuständigen Fach- und Dachverbände (Anlage 1),

ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den betreffenden Verband zu melden und bestimmte personenbezogene Daten zu übermitteln.

(2) Übermittelt werden dabei:

  1. a) der Name,
  2. b) das Alter und das Geburtsdatum,
  3. c) die ausübende Sportart und
  4. d) die Mitgliedsnummer sowie gegeben falls
  5. e) weitere von den Verbänden geforderten Daten.

Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben werden zusätzlich übermittelt:

  1. f) die vollständige Adresse,
  2. g) die Kontaktdaten sowie
  3. h) die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.

(3) Im Rahmen von Ligaspielen, Turnieren oder Wettkämpfen meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an den betreffenden Verband.

  • 3 Veröffentlichung von Daten

(1) Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Bilder seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seinen Internetseiten, als auch in anderen Öffentlichen Auftritten (Anlage 2), und übermittelt Daten und Bilder zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie an elektronische Medien.

(2) Dies betrifft insbesondere:

  1. a) Start- und Teilnehmerlisten,
  2. b) Mannschaftsaufstellungen,
  3. c) Ergebnisse von Ligaspielen, Turnieren und Wettkämpfen,
  4. d) Ranglisten,
  5. e) besondere Ereignisse,
  6. f) Wahlergebnisse sowie
  7. g) bei sportlichen oder sonstigen Versammlungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre.

(3) Die Veröffentlichung und Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf:

  1. a) Name,
  2. b) Vereins- und Abteilungszugehörigkeit,
  3. c) Funktion im Verein und
  4. d) soweit aus sportlichen Gründen erforderlich, Alter oder Geburtsjahrgang.

(4) Im Rahmen von Ligaspielen, Turnieren oder Wettkämpfen meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an den Verband.

(5) In seiner Vereinszeitung sowie auf seinen Internetseiten berichtet der Verein zudem auch über

  1. a) Neueintritte,
  2. b) Ehrungen,
  3. c) Jubiläen,
  4. d) Geburtstage und
  5. e) Auszeichnungen seiner Mitglieder.

(6) Der Vorstand macht diese besonderen Ereignisse des Vereinslebens, durch Aushang im Vereinsheim, in der Vereinszeitschrift und auf seinen Internetseiten bekannt. Hierbei können Bilder von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden:

  1. a) Name,
  2. b) Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer,
  3. c) Funktion im Verein und
  4. d) soweit erforderlich Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag.

(7) Berichte über Ehrungen und Auszeichnungen mit Bildern darf der Verein unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.

(8) Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung und Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten aus (5) und (6) im Allgemeinen oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Internetseite und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen und Übermittlungen. Der Verein benachrichtigt die betroffenen Verbände über den Widerruf des Mitglieds.

  • 4 Weitergabe von Daten an Mitglieder

(1) Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert.

(2) Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.

  • 5 Weitergabe von Daten an Kooperationspartner

(1) Der Verein hat ein Kooperationsabkommen mit den in Anlage 3 genannten Kooperationspartnern.

abgeschlossen. Er übermittelt einmal im Jahr eine vollständige Liste der Mitglieder an die oben genannten Kooperationspartner die den Namen, die Sportart und das Geburtsdatum enthält.

(2) Ein Mitglied kann dieser Übermittlung widersprechen; im Falle eines Widerspruches werden seine personenbezogenen Daten auf der zu übermittelnden Liste geschwärzt.

WhatsApp nur privates Medium, keine Vereinskommunikation.

  • 6 Dauer der Datenspeicherung

Beim Austritt werden alle personenbezogenen Daten des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

  • 7 Einverständnis, Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzungen und Ordnungen des Vereins stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem Ausmaß und Umfang dieser Ordnung zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder das Mitglied eingewilligt hat.

(2) Jedes Mitglied hat das Recht auf

  1. a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
  2. b) Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
  3. c) Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;
  4. d) Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.

(3) Um die Aktualität der erfassten Daten, gemäß §1 dieser Ordnung, gewährleisten zu können, sind die Vereinsmitglieder verpflichtet, Änderungen umgehend dem Verein mitzuteilen.

  • 8 Datenschutz

(1) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörendem Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch weiter, wenn die oben genannten Personen aus dem Verein ausgeschieden sind.

(2) Sollte ein Mitglied der Ansicht sein, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen geltendes Recht verstößt, ist der Verantwortliche für den Datenschutz beim SV Motor Sörnewitz e.V. Olaf Herzog anzusprechen. Er ist unter folgender Adresse zu erreichen: herzog@motor-soernewitz.de.

  • 9 Aufsichtsbehörde und Beschwerderecht

(1) Sollten Bedenken von Mitgliedern nicht ausgeräumt werden können, kann sich dieses an den für den Bundesdatenschutz (BDS) zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Devrientstraße 1

01067 Dresden

Tel.: 0351 4935401

Dort kann auch Beschwerde gegen den Verein eingereicht werden.

Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde am 16.04.2018 auf der Vorstandssitzung beschlossen und tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ersetzt alle bis dahin geltenden Regelungen und Vereinbarungen.

Anlage 1

Mitgliedschaften des SV Motor Sörnewitz e.V. in übergeordneten Verbänden

Bezogen auf den gesamten SV Motor Sörnewitz e.V.

− Kreissportbund Meißen (KSB Meißen)

− Landessportbund Sachen (LSB Sachsen)

Bezogen auf die Abteilung Fußball des SV Motor Sörnewitz e.V.

− Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB)

− Sächsischer Fußballverband e.V. (SFV)

− Stadtverband Fußball Dresden e.V. (SVF Dresden)

− Kreisverband Fußball Meißen e.V. (KVF)

Bezogen auf die Abteilung Kegeln des SV Motor Sörnewitz e.V.

− Keglerverband Sachsen e.V. (KVS)

− Ostsächsischer Keglerverband e.V. (OKV)

− Kreisverband Kegeln Riesa-Großenhain e.V. (KVK)

Bezogen auf die Abteilung Basketball des SV Motor Sörnewitz e.V.

− Deutscher Basketballbund (DBB)

− Basketballverband Sachsen e.V. (BVS)

− Basketball Spielbetrieb Dresden e.V. (BSD)

Bezogen auf die Abteilung Tischtennis des SV Motor Sörnewitz e.V.

− derzeit kein Wettkampfbetrieb

Bezogen auf die Abteilung Herzsport des SV Motor Sörnewitz e.V.

−  Landesverband Sachsen für Prävention und Rehabilitation von Herz und Kreislauf-

Erkrankungen e.V. (LVSIPR)

− „Herz in Form“, Hamburger Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-        Kreislauferkrankungen e.V.

Bezogen auf die Abteilung Badminton des SV Motor Sörnewitz e.V.

− derzeit kein Wettkampfbetrieb

Bezogen auf die Abteilung Gymnastik des SV Motor Sörnewitz e.V.

− Sächsischer Turnverband e.V. (STV)

Bezogen auf die Abteilung Herzsport und Reha-Sport des SV Motor Sörnewitz e.V.
− Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. – Goyastraße 2d – 04105
Leipzig
− Mega Fit Fitnessstudio Radebeul, Meißner Straße 107 – 01640 Coswig
− NOVENTI HealthCare GmbH, Einsteinring 41-43 – 85609 Aschheim b. München