Close

Beitragsordnung

Beitragsordnung des SV Motor Sörnewitz e.V.

Die Regelungen in dieser Vereinsordnung beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Soweit in dieser Vereinsordnung im Zusammenhang mit Ämtern und Funktionen nur die männliche Bezeichnung verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der jeweiligen Regelung. Durch die Verwendung ausschließlich männlicher Bezeichnungen soll nicht infrage gestellt werden, dass jedes Mitglied Anspruch auf eine Anrede hat, die seinem Geschlecht entspricht, und dass der Zugang zu allen Ämtern Frauen und Männern in gleicher Weise offensteht.

1 Ermächtigungsgrundlage

Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins (§ 5 10.) in ihrer jeweils gültigen Fassung  

2 Beitragspflicht

1.Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, dazu sind dem Verein die zur Erhebung von Beiträgen notwendigen Angaben zu machen.

2.Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu bezahlen:

a) Mitgliedsbeiträge an den Verein (Vereinsbeiträge)

b) Aufnahmebeiträge und Umlagen, soweit diese gemäß Satzung erhoben werden

c) Zusatzbeiträge an die Abteilungen, denen das Mitglied angehört                          (Auf Beschluss der Abteilungsmitgliederversammlung)

3.Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Von der Beitragspflicht sind ebenfalls befreit vom Vorstand festgelegte Mitglieder auf Antrag des Hauptausschusses bzw. der Abteilungen,

3 Bedeutung der Beitragszahlung für den Verein

Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen, nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.

4 Höhe des Beitrages

1. Mitglieder haben folgende Beiträge (inkl. Hallennutzung) zu zahlen:

Beitragsordnung

Beitragsordnung ab 01.01.2024
B e i t r a g s a r tBeitragWettkampfbeitrag
Erwachsene 120.00 €
Erwachsene Fußballer (Wettkampf) 120.00 € 25.00 €
Ermäßigte
Arbeitslose, Rentner, Vorruheständler, Azubis, Zivis,
Schüler über 18, Wehrdienstleistende, Studenten, BFD
96.00 €
Kinder/Teens bis 15 Jahre 60.00 €
Teens 15 bis 18 Jahre 84.00 €
S O N D E R B E I T R A G
Trainer/Übungsleiter (mind. 1 TE/Woche)
Abteilungsleiter, Mannschaftsleiter,
Schiedsrichter, Mitglieder-Hauptausschuss
84.00 €
Fördermitgliedschaft 30.00 €
B A S K E T B A L L
Kinder/Teens bis 14 Jahre 60.00 € 60.00 €
Kinder/Teens 15 bis 18 Jahre 120.00 € 30.00 €
Ermäßigte ab 18 Jahre 140.00 €
R E H A - S P O R T
Jedes Mitglied 13.00 €
Aufnahmegebühr Reha-Sport 5.00 €
Aufnahmegebühr Erwachsene 15.00 €
Aufnahmegebühr Kinder/Teens bis 15 Jahre 10.00 €
Bei Fragen zur Beitragsordnung bitte in der Geschäftsstelle anrufen (03523) 7 28 94
oder per Mail Kontakt aufnehmen: geschaeftsstelle@motor-soernewitz.de
Der Vorstand des SV Motor Sörnewitz e.V.

2. Der Übergang von der Beitragsgruppe (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) zu einer anderen vollzieht sich immer mit Beginn des Kalenderjahres, indem das betreffende Lebensjahr vollendet wird. Bei sozialen Härtefällen kann beim Vorstand ein schriftlicher Antrag auf Beitragsminderung gestellt werden,

Der Rückfluss von der Beitragshöhe in die einzelnen Abteilungen wird vom Hauptausschuss von Jahr zu Jahr festgelegt.

Für die Höhe des Beitrages ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgeblich.

5 Fälligkeit des Beitrages

1.Der Vereinsbeitrag wird spätestens in der 1. Märzwoche jeden Jahres in einer Summe (Jahresbeitrag) fällig.

2.Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Beitrages auf dem Vereinskonto an.

3.Eventuelle Barzahler sind verpflichtet, ihren Beitrag ebenfalls in der 1. Märzwoche zu begleichen (Überweisung oder Geschäftsstelle).

6 Zahlungsform

1.Die Aufnahmegebühr und die Mitgliedsbeiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

2.Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat. nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.

7 Beitragsrückstand

1.Vereinsmitglieder, welche ihren Jahresbeitrag bis zum 31. März eines jeden Jahres noch nicht bezahlt haben, werden ab dem 1. April an die bekannte Adresse gemahnt. Anfallende Mahngebühren werden auf Kosten des Mitglieds erhoben.

2.Gegen Mitglieder, die im Wettkampfbetrieb stehen und ihren Beitrag nach der dritten Mahnung immer noch nicht bezahlt haben, kann der Vorstand eine Wettkampfsperre aussprechen.

3.Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzlichen Vertreter.

8 Soziale Härtefälle

1.In Härtefällen (z. B. Arbeitslosigkeit oder Krankheit) kann der Vorstand die Beitragspflicht auf Antrag und bei Nachweis der finanziellen Verhältnisse vorübergehend ganz oder teilweise erlassen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags oder auf eine Freistellung von der Beitragspflicht besteht nicht.

2.Die Mahngebühren können auf Antrag des zahlungsverpflichteten Mitglieds ganz oder teilweise erlassen werden. Der Vorstand entscheidet nach billigem Ermessen.

 9 Aufnahme

1.Die Aufnahme in den Verein ist mittels schriftlichen Aufnahmeantrags (Vordruck) möglich, Dieser ist vollständig auszufüllen und rechtskräftig zu unterschreiben. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben.

2.Aufnahmebeiträge sind bei Eintritt in einer Summe fällig. Sie betragen für Mitglieder bis 18 Jahre 5,00 Euro, für Mitglieder über 18 Jahre 10,00 Euro.

3.Der Mitgliedsbeitrag für neu aufzunehmende Mitglieder wird anteilig zum Jahresbeitrag ab Eintrittsmonat berechnet. Ausgenommen sind die Aufnahmegebühren.

4.Maßgeblicher Termin für die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages ist entweder der Beginn der sportlichen Tätigkeit oder das Datum des Aufnahmeantrages. Der Aufnahmeantrag ist spätestens vier Wochen nach Aufnahme der sportlichen Betätigung zu stellen. Es gilt der jeweils frühere Termin.

10 Kündigung der Mitgliedschaft

1.Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet. seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

2.Bei Austritt während eines Kalenderjahres ist das Mitglied zu folgenden Zahlungen verpflichtet:

a) Auf Antrag sind Kündigungen vierteljährlich zum Quartalsende mit 1-­monatiger Kündigungsfrist durch Vorstandsentscheid möglich. Der Beitrag ist anteilig zu berechnen.

b) Umlagen (wenn derartige festgelegt sind)

c) sonstige Forderungen gemäß Beitragsordnung

d) Zusatzbeiträge an die Abteilungen (wenn von diesen beschlossen)

e) Ausnahmen hierzu entscheidet der Vorstand

3.Mitglieder, die für den Vereinswechsel einen Freigabevermerk auf ihrem Spieler-oder Startpass benötigen, haben diesen in der Geschäftsstelle des Vereins zu beantragen. Die Freigabe wird nur dann erteilt, wenn alle Forderungen des Vereins und der Abteilungen an das Mitglied erfolgt sind. Die Freigabe wird erteilt vom: Vorstand oder von Personen, die dazu vom Vorstand ermächtigt sind.

4.Kosten, welche dem Verein auf Grund von Säumigkeit des betreffenden Mitgliedes, welches den Austritt beantragt hat, entstehen, gehen zu dessen Lasten.

5.Bei säumigen Mitgliedern, die aus dem Verein ausgetreten sind, kann der Vorstand den jeweiligen Fachverband in Kenntnis setzen.

11 Umlage

Über eine Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung nach Maßgabe der Satzung.

12 Änderungen

1.Änderungen, die die Höhe des Mitgliedsbeitrages betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

2.Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand in Abstimmung mit dem Hauptausschuss.

13 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft.

 

Bankverbindung:

Kreissparkasse Meißen
Bankleitzahl: 850 550 00
Konto-Nr.: 3 010 013 379

IBAN-Nummer: DE22 8505 5000 3010 0133 79
SOLA DE S1 MEI via SOLA DE ST